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   VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23.F   

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https://dejure.org/2023,33670
VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23.F (https://dejure.org/2023,33670)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.11.2023 - 5 L 3511/23.F (https://dejure.org/2023,33670)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. November 2023 - 5 L 3511/23.F (https://dejure.org/2023,33670)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Art 4 GG, Art 9 Abs 2 GG, § 4 VereinsG
    Ermittlungen gegen das Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt e.V.

 
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  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23
    Damit kann der Staat nicht festlegen, ob eine Glaubensüberzeugung "richtig" oder "falsch" ist; entscheidend kann allein sein, ob "sich das Verhalten tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung in plausibler Weise dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG zuordnen lässt" (vgl. BVerfGE 138, 296 = NVwZ 2015, 884 Rn. 86 "Kopftuch II"; ähnlich BVerfGE 108, 282 = NJW 2003, 3111 "Kopftuch I").
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23
    Damit kann der Staat nicht festlegen, ob eine Glaubensüberzeugung "richtig" oder "falsch" ist; entscheidend kann allein sein, ob "sich das Verhalten tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung in plausibler Weise dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG zuordnen lässt" (vgl. BVerfGE 138, 296 = NVwZ 2015, 884 Rn. 86 "Kopftuch II"; ähnlich BVerfGE 108, 282 = NJW 2003, 3111 "Kopftuch I").
  • VG Frankfurt/Main, 20.10.2023 - 5 L 3313/23

    Versammlung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23
    Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung steht schließlich nicht entgegen, dass für Vereinigungen keine Wohlgefallenspflicht besteht (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20. Oktober 2023 - 5 L 3313/23, BeckRS 2023, 28696 Rn. 32), denn die bestehenden Verdachtsmomente sind weitergehend.
  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2016 - 5 L 4318/16

    Die von der vereinsrechtlichen Verbotsbehörde getroffenen Feststellungen und die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23
    Allerdings ist das Bekenntnis zu einer Theokratie, gleich, welcher Ausprägung, solange wegen der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1, 2 GG, Art. 8 HV unerheblich, solange hieraus kein aktives Tun folgt (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. November 2016 - 5 L 4318/16, BeckRS 2016, 55208 Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 5 L 2671/23

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei Mitgliedern der Vereinigung >AG-GGG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.11.2023 - 5 L 3511/23
    Ist der Verdacht begründet, so schützt auch der religiöse oder weltanschauliche Bezug vor einem Verbot nicht (vgl. Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, 2. Aufl. 2018, VereinsG § 3 Rn. 165; VG Frankfurt a.M., a.a.O.), wobei es im hiesigen Stadium des Ermittlungsverfahrens noch nicht darauf ankommt, welche Maßstäbe dafür anzulegen sind (hierzu VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. September 2023 - 5 L 2671/23.F, BeckRS 2023, 25712 Rn. 12).
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